Kunden können über WBW verschiedene Arten von Bewertungen anfordern, einschließlich Bewertungen von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und anderen spezialisierten Bewertungen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
09.09.2025
Ein Immobiliengutachten ist mehr als nur eine Zahl – es ist eine fundierte, nachvollziehbare und dokumentierte Wertermittlung. Je nach Gutachtenart variiert der Umfang, doch einige Bestandteile sind in nahezu jeder Bewertung enthalten. Wer ein Gutachten in Auftrag gibt, sollte wissen, welche Inhalte zu erwarten sind und welchen Mehrwert eine professionelle Bewertung bietet.
Ein vollständiges Gutachten folgt einer klaren Struktur, um eine transparente und belastbare Bewertung zu gewährleisten.
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Bewertungsdatum und Stichtag der Wertermittlung
- Anlass der Bewertung (z. B. Verkauf, Erbschaft, Beleihung)
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen (z. B. ImmoWertV, DIN 277)
- Art der Immobilie (Wohnung, Haus, Gewerbe, Grundstück)
- Größe, Grundriss, Nutzungsmöglichkeiten
- Makrolage (Stadt, Region, wirtschaftliche Entwicklung)
- Marktanalyse und Bodenrichtwerte
- Erhaltungszustand und Modernisierungen
- Sichtbare Mängel oder Schäden
- Grundbuchauszug (Eigentum, Belastungen, Hypotheken)
- Mietverhältnisse und Erträge (bei vermieteten Objekten)
- Vergleichswertverfahren (bei Wohnungen & Standardhäusern)
- Sachwertverfahren (bei eigengenutzten Häusern)
🔹 Ergebnis und Zusammenfassung
- Begründung der Wertermittlung
🔹 Anhänge & Nachweise
- Fotos der Immobilie
2. Was ist in einem Gutachten enthalten – und was nicht?
️✅ Fundierte Marktwertbestimmung mit Begründung
✅ Detaillierte Lage- und Objektanalyse
✅ Dokumentation von Rechtsverhältnissen (Grundbuch, Baulasten)
✅ Relevante Nachweise und Anhänge
✅ Transparente Bewertungsmethode
❌ Tiefgehende Bauschadensanalyse (dafür ist ein Baugutachter erforderlich)
❌ Steuerliche oder rechtliche Beratung (z. B. zu Erbschaftssteuer oder Teilungsversteigerungen)
❌ Zukünftige Wertprognosen (nur aktuelle Marktwertbestimmung)
3. Unterschiede zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Fazit